Die Spielzeug-Verordnung ist mit der Produktsicherheits-Verordnung (GPSR) verzahnt. Diese enthält höhere Anforderungen, unter anderem für den Bereich Online-Handel, Produktbeobachtungen und Rückrufmanagement. Diese Punkte sind in der Spielzeug-Verordnung nicht mehr explizit beschrieben. Es wird hier direkt auf die GPSR verwiesen.
Die EU-Konformitätserklärung wird durch die Verpflichtung ersetzt, für Spielzeug einen digitalen Produktpass zur Verfügung zu stellen, um die Übereinstimmung mit den Anforderungen des Verordnungsvorschlags zu erklären.
Das Webinar zeigt auf, welche Rechte und Pflichten Sie, als Hersteller von Spielzeug, haben und wie Sie die Sicherheit Ihrer Produkte erklären.