1. Ziele des Programms

  • Unterstützung technologieorientierter Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung
    in der Startphase
  • Beitrag zur Etablierung junger, innovativer Unternehmen am Markt

 

Start?Zuschuss! hat das Ziel, Gründern in der Anfangsphase eine unkomplizierte Unterstützung zu geben.
Ein individuelles Feedback der Juroren zu den Geschäftsmodellen ist daher nicht vorgesehen. Für eine enge Begleitung der Entwicklung sowie regelmäßige Evaluierung deines Businessplans empfehlen wir, dich an den Bayerischen Businessplan Wettbewerben (Externer Link)  von BayStartUP (Externer Link)  zu beteiligen.

2. Wer wird gefördert?

Technologieorientierte Unternehmensneugründungen

  • mit einem besonders zukunftsfähigen, innovativen Geschäftsmodell
  • im Bereich Digitalisierung
  • deren Gründung maximal 2 Jahre (maßgeblich ist der jeweilige Stichtag des Bewerbungsfristendes) zurückliegt

3. Was wird gefördert?

Ausgaben insbesondere für

  • Personal
  • Miete
  • Markteinführung des Produkts
  • Forschung & Entwicklung

4. Wie wird gefördert?

Einmalig für einen Zeitraum von einem Jahr

  • maximal 50% der förderfähigen Ausgaben
  • jedoch nicht mehr als 36.000 €

Die Förderung erfolgt im Rahmen der De-minimis-Verordnung.

5. Wie wird eine Förderung ausgewählt?

Die Bewerbung reichst du online ein.

1. Stufe: Wettbewerbsverfahren, Bewertung der Bewerbung durch externe Jury
2. Stufe: Ausgewählte Bewerber stellen Förderantrag bei der zuständigen Regierung

6. Zeitplan des 15. Wettbewerbs

Zeitraum 15. Wettbewerb
18. November 2022, 12:00 Uhr bis
8. Januar 2023, 12:00 Uhr
Einreichung der Online-Bewerbungen
bis Mitte Februar 2023
Juryentscheidung
bis Ende März 2023
Abwicklung der Online-Förderantragsstellung mit den ausgewählten Bewerbern
1. April 2023 bis 31. März 2024
Förderbeginn bis -ende (Bewilligungszeitraum)

Der 16. Wettbewerb wird voraussichtlich vom 24. Mai bis 28. Juni 2023 stattfinden, der Förderbeginn wäre zum 1. Oktober 2023.

 

Wichtiger Hinweis: Falls du dich neben Start?Zuschuss! auch für das EXIST-Gründerstipendium (Externer Link) externer Link: EXIST und/oder EXIST-Forschungstransfer I (Externer Link) externer Link: EXIST bewerben möchtest, beachte bitte, dass beide EXIST-Bewerbungen unbedingt vor Start?Zuschuss! eingereicht  u n d  bewilligt sind, da du für diese EXIST-Förderungen (vor deren Bewilligung) noch nicht gegründet haben darfst! Ansonsten besteht die Gefahr einer Ablehnung. Für den EXIST-Forschungstransfer II (Externer Link) externer Link: EXIST gilt dies jedoch nicht, da hier die vollzogene Gründung sogar Voraussetzung ist.