Individuelle Gründungswege

Nicht nur deine unternehmerische Persönlichkeit prägt dein Gründungsvorhaben. Entscheidende Faktoren sind beispielsweise auch dein Hintergrund, deine Geschäftsidee und deine Branche. Jede Ausgangssituation einer Gründung ist anders. Für einige besondere Ausgangslagen stellen wir euch erste Informationen als Orientierung zur Verfügung, und zwar für junge Gründer, Unternehmensnachfolgen und Gründer ohne EU/EWR oder Schweizer Staatsangehörigkeit.

Gründer von Morgen

Auch junge Leute haben oft schon eine genaue Vorstellung davon, was sie beruflich später machen möchten. Die Gründerszene mit ihren digitalen Innovationen wird dabei für Schüler immer attraktiver. Früh übt sich: Es gibt verschiedene Projekte und Wettbewerbe, um unternehmerische Talente früh zu fördern und ihnen die Gründer- und Start-up-Welt näher zu bringen. So können Jugendliche ohne finanzielles Risiko ausprobieren, wie es sich anfühlt, ein eigenes Unternehmen zu gründen.

Unternehmensnachfolge

Ein bereits bestehendes Unternehmen zu übernehmen und weiterzuführen, ist eine spezielle Form der Unternehmensgründung. Sie kann eine attraktive Alternative zur Neugründung sein. Eine Übernahme bringt ganz andere Herausforderungen mit sich. Im Gegensatz zur Neugründung sind existierende Unternehmen meist auf dem Markt gefestigt, die große Herausforderung liegt in der Balance zwischen dem Weiterführen von Altbewährtem und der Einführung zukunftsweisender Neuerungen.

Eine pauschale Vorgehensweise gibt es nicht, keine Unternehmensnachfolge ist wie die andere! Informationen zu den speziellen Herausforderungen des Nachfolgeprozesses (Externer Link) findest du auf dem Portal zur Unternehmensnachfolge in Bayern (Externer Link) des Bayerischen Wirtschaftsministeriums. Hier findest du alles Wissenswerte für eine gelungene Unternehmensnachfolge: Tipps für den Nachfolgeprozess, Beratungs- und Finanzierungsangebote sowie Veranstaltungen und Partner rund um das Thema Unternehmensnachfolge. 

Einen kurzen Überblick zur Nachfolge als Gründung findest du auch beim Bundeswirtschaftsministerium (Externer Link) .

Internationale Gründer

Gründer mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind in Bayern herzlich willkommen! Gründungen von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit machen im deutschen Gewerbe bereits über 40 Prozent aller Gründungen in Deutschland aus. Alle Unterstützungsangebote im Gründerland Bayern stehen grundsätzlich auch internationalen Gründern offen. Allerdings kann es – je nach deinen persönlichen Umständen – einige Besonderheiten geben. Deshalb ist es wichtig, dass du die speziellen Anforderungen kennst und dich gut vorbereitest.

Das Existenzgründungsportal (Externer Link) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stellt die meisten wichtigen Informationen zum Thema Gründung auch in englischer, französischer, italienischer, russischer und türkischer Sprache zur Verfügung.

Bürger aus den EU-Mitgliedsstaaten und den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Schweiz benötigen dabei keine besondere Aufenthaltserlaubnis, wenn sie sich in Deutschland selbstständig machen und gründen wollen. Denn für sie gelten Freizügigkeit und Gewerbefreiheit.

Kommst du aus einem Land, das kein Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist und bist auch kein Schweizer Staatsbürger? Dann benötigst du zur Ausübung einer Selbständigkeit einen besonderen Aufenthaltstitel (Externer Link) , der dir erlaubt in Deutschland eine selbständige Tätigkeit auszuüben. Wie du den Antrag bei der Ausländerbehörde für eine Aufenthaltserlaubnis oder für eine Erweiterung deines jetzigen Aufenthaltstitels stellst, dabei unterstützen dich die Industrie- und Handelskammern (IHK) oder Handwerkskammern (HWK) sowie spezialisierte Beratungseinrichtungen für Existenzgründungen internationaler Bürger. Die Berater hier helfen dir z. B. festzustellen, welche Formalitäten du erledigen musst und welches Know-how du dir noch aneignen solltest.

Für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in Deutschland kann auch wichtig sein, ob ein ausländischer Berufsabschluss in Deutschland anerkannt wird. Die Vielfalt der beruflichen Bildungsabschlüsse führt dazu, dass hierzulande unterschiedliche Stellen dafür zuständig sind. Ausführliche Informationen findest du auf dem Portal Anerkennung in Deutschland (Externer Link) . Außerdem hat das Bayerische Sozialministerium (Externer Link) eine Übersicht mit den zuständigen Ansprechpartnern in Bayern erstellt.

Du hast bereits im Ausland gegründet und planst nun mit deinem Unternehmen eine Expansion nach Deutschland oder Europa?

Dann ist Invest in Bavaria (Externer Link)  für dich die richtige Anlaufstelle. Invest in Bavaria ist die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Freistaates Bayern und unterstützt Unternehmen aus dem Ausland beim Auf- und Ausbau ihrer Geschäftstätigkeit in Bayern. 
Junge Unternehmen in der Scale-up-Phase, die bereits ein marktreifes Produkt haben und die erste Finanzierungsrunde erfolgreich hinter sich gebracht haben, können bei Invest in Bavaria maßgeschneiderte Unterstützung für ihre Ansiedlung erhalten. Die Dienstleistungen sind kostenlos und alle Anfragen werden vertraulich behandelt.

Gründerinnen

Unsere Beratungs-, Finanzierungs- und Förderangebote stehen allen Gründerinnen und Gründern gleichermaßen offen. Um Frauen zu ermutigen und zu unterstützen, ein eigenes Unternehmen zu gründen oder in einem Start-up mitzuarbeiten, fördern wir darüber hinaus mit den Projekten Women Start-up (Externer Link) und One Mission (Externer Link) gezielt (angehende) Unternehmerinnen mit Trainings und Netzwerkveranstaltungen. Zudem erhalten gründungsinteressierte und gründungsaffine Frauen mit EXIST-Women an ihrer Hochschule die Möglichkeit, sich frühzeitig mit den Themen Gründung und berufliche Selbständigkeit vertraut zu machen. Insgesamt 13 Hochschulen aus Bayern konnten sich die neue Förderlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sichern. Mehr Informationen liefert das Entrepreneurship-Netzwerk der bayerischen Hochschulen HOCHSPRUNG (Externer Link) .