1. Ziele des Programms

  • Unterstützung technologieorientierter Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung in der Startphase
  • Beitrag zur Etablierung junger, innovativer Unternehmen am Markt

 

Start?Zuschuss! hat das Ziel, Gründern in der Anfangsphase eine unkomplizierte Unterstützung zu geben.
Ein individuelles Feedback der Juroren zu den Geschäftsmodellen ist daher nicht vorgesehen. Für eine enge Begleitung der Entwicklung sowie regelmäßige Evaluierung deines Businessplans empfehlen wir, dich an den Bayerischen Businessplan Wettbewerben (Externer Link)  von BayStartUP (Externer Link)  zu beteiligen.

2. Wer wird gefördert?

Technologieorientierte Unternehmensneugründungen

  • mit einem besonders zukunftsfähigen, innovativen Geschäftsmodell
  • im Bereich Digitalisierung
  • deren Gründung maximal 2 Jahre (maßgeblich ist der jeweilige Stichtag des Bewerbungsfristendes) zurückliegt

3. Was wird gefördert?

Ausgaben insbesondere für

  • Personal
  • Miete
  • Markteinführung des Produkts
  • Forschung & Entwicklung

4. Wie wird gefördert?

Einmalig für einen Zeitraum von einem Jahr

  • maximal 50% der förderfähigen Ausgaben
  • jedoch nicht mehr als 36.000 €

Die Förderung erfolgt im Rahmen der De-minimis-Verordnung.

5. Wie wird eine Förderung ausgewählt?

Die Bewerbung reichst du online ein.

1. Stufe: Wettbewerbsverfahren, Bewertung der Bewerbung durch externe Jury
2. Stufe: Ausgewählte Bewerber stellen Förderantrag bei der zuständigen Regierung

Wichtiger Hinweis: Falls du dich neben Start?Zuschuss! auch für das EXIST-Gründerstipendium (Externer Link) externer Link: EXIST und/oder EXIST-Forschungstransfer I (Externer Link) externer Link: EXIST bewerben möchtest, beachte bitte, dass beide EXIST-Bewerbungen unbedingt vor Start?Zuschuss! eingereicht  u n d  bewilligt sind, da du für diese EXIST-Förderungen (vor deren Bewilligung) noch nicht gegründet haben darfst! Ansonsten besteht die Gefahr einer Ablehnung. Für den EXIST-Forschungstransfer II (Externer Link) externer Link: EXIST gilt dies jedoch nicht, da hier die vollzogene Gründung sogar Voraussetzung ist.